Charakterisierung
Das Bundesrahmenhandbuch "Diakonie-Siegel Fachstelle Sucht" ist ein Leitfaden für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems für Fachstellen der ambulanten Suchthilfe in diakonischer Trägerschaft. Das Handbuch ist als rehabilitationsspezifisches Qualitätsmanagementverfahren entsprechend der Vereinbarung zum Internen Qualitätsmanagement nach § 37 Abs. 3 SGB IX durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V. anerkannt. Das Diakonie-Siegel Fachstelle Sucht impliziert die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 in der jeweils gültigen Fassung.
Zielsetzung
Mit diesem Handbuch wird den diakonischen Einrichtungen ein Instrument zur Verfügung gestellt, um ein Qualitätsmanagementsystem zu implementieren und ggf. zertifizieren zu lassen. Die Rahmenbedingungen von ambulanten Suchtfachstellen sind gekennzeichnet durch die Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge, durch die Erbringung leistungsrechtlich bedingter Suchthilfe und durch Suchtprävention. Die Komplexität der Interessenspartner und der Aufträge und Angebote erfordert eine systematische Herangehensweise, um eine zielgerichtete Steuerung zu ermöglichen. Das Bundesrahmenhandbuch als Leitfaden für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems für Fachstellen der Suchthilfe ist nach dem Prozessmodell aufgebaut.
Besondere Verfahrensaspekte
Für eine positive Bewertung im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens und auch zur Erfüllung der BAR-Anforderungsliste müssen alle Anforderungen aus dem Bundesrahmenhandbuch wirksam nachgewiesen werden. Die ergänzende Audit-Checkliste dient zur Bewertung des QM-Systems und kann insbesondere auch zur Durchführung von internen Audits und zur Vorbereitung der Zertifizierung genutzt werden.
- Das Zertifikat ist drei Jahre gültig und wird jährlich in einem Überwachungsaudit begutachtet.
- Die Gültigkeit wird um weitere drei Jahre verlängert, wenn Ihre Einrichtung sich re-zertifizieren lässt.
- Je nach Kombination mit der DIN EN ISO 9001 oder den BAR-Anforderungen können die Zertifizierungsverfahren und Zertifikatsausstellung variieren.
- Das Stichprobenverfahren ist auf BAR-Basis nicht anwendbar.
Angebotserstellung
Maßgeblich für den Zertifizierungsaufwand ist die Anzahl der Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitkräfte). Die Kombination mit weiteren Regelwerken ist möglich.
Zur Erstellung eines individuellen Angebotes nutzen Sie bitte den Basisdatenbogen und senden Sie diesen ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle.